Pressebericht: "Ein Sieg zugunsten der Ärmsten der Armen"

Betreuungsrecht-Reform: Prof. Gallhofer und Betreuer begrüßen Umschwenken - Gießener Zusammenarbeit "einmalig"

Gießen (kw)."Wir haben gewonnen. Und es ist ein Sieg zugunsten der Ärmsten der Armen" freut sich Prof. Bernd Gallhofer, Leiter des Zentrums für Psychiatrie im Klinikum der Justus-Liebig-Universität. Grund: Die vom Bundesrat noch ohne Gegenstimmen beschlossene Reform des Betreuungsgesetzes wurde nach der ersten Lesung im Bundestag letzte Woche vorerst verschoben. Die Punkte, die die Fachleute besonders kritisiert hatten, seien bereits gestrichen oder "wackelten", berichteten Gallhofer und die beiden Betreuer Thorsten Becker und Dr. Thorsten Stoy gestern in einem Pressegespräch. Zu verdanken sei das auch einer Diskussion im September in Gießen (die AZ berichtete), sagte Becker. Sie sei eine von deutschlandweit drei großen Informationsveranstaltungen zu dem Thema gewesen. Die berechtigte Kritik habe Wirkung gezeigt. Hauptberufliche Betreuer kümmern sich um erwachsene Menschen, die wegen psychischer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Interessen selbst zu vertreten. Ihre Zahl wird bundesweit auf eine Million geschätzt. In etwa 80 Prozent der Fälle übernähmen Verwandte oder Bekannte diese Funktion ehrenamtlich, erläuterten Gallhofer, Becker und Stoy. Klienten der bundesweit rund 8000 Berufsbetreuer sind diejenigen, die allein stehen oder die so schwierig zu betreuen sind, dass das Ehrenamtliche nicht schaffen.

Vor allem sparen wollten die Länder mit dem Entwurt eines neuen Betreuungsgesetzes, denn mancherorts sind die Kosten in diesem Bereich geradezu explodiert. Das liege auch daran, dass das 1992 geschaffene Gesetzte erst einmal greifen musste, erklärten gestern die Gießener Fachleute. Schaue man nicht nur auf die Kosten für Berufsbetreuer, sondern auch auf die Gesamtausgaben, so seien bereits immense Summen gespart worden, betonten sie. Denn eine gute Betreuung ermögliche es vielen Menschen, zu Hause zu leben, die vor wenigen Jahren noch zum Daueraufenthalt in der Psychiatrie verurteilt gewesen wären - mit hohen Folgekosten, ganz zu schweigen von der Lebensqualität der Betroffenen. Gut könne die Betreuung aber nur sein, wenn sie einigermaßen angemessen vergütet wird. Ein Dorn im Auge waren den Fachleuten - Becker sprach gestern auch als Vertreter des Bundesverbands der Berufsbetreuer und Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft, die derzeit Qualitätsstandards entwickelt - deshalb vor allem die knappen Zeitbudgets, die im Entwurf vorgesehen waren. Nur dreieinhalb Stunden pro Monat sollte pauschal für jeden zur Verfuegung stehen, der länger als ein Jahr aus der stationären Psychiatrie draussen ist. Laut Gallhofer zu wenig selbst für die einfachsten Klienten: "Wir müssen diese Leute verteidigen. Wir kämpfen nicht um unsere Pfründe."

"Fünf bis sieben Stunden" wären nötig, meint Becker. Eine Solche Pauschale wäre zu verkraften trotz des häufigen Mehraufwands etwa dann, wenn jemand in einer Krise nachts die Nachbarn bedroht oder sich vor einen Zug werfen will. Derzeit dokumentiert jeder Betreuer, was er getan hat, und bekommt diesen Aufwand mit 31 Euro pro Stunde erstattet. Dass das künftig unbürokratischer mit einer Pauschale geregelt werden soll, heißt Becker gut: Damit werde auch das Ziel erreicht, effiziente Arbeit zu belohnen. Ausnahmeregelungen müssten für Borderliner und Menschen mit Doppeldiagnosen gelten, die sehr viel Betreuung benötigen.

Der Berufsstand der Betreuer sei in einem Rundumschlag "verunglimpft und entmutigt" worden, kritisierte Gallhofer. "In Deutschland einmalig" sei die enge Zusammenarbeit der Betreuer der Psychiatrie und des Amtsgerichts in Gießen, betonte Stoy. Es habe sich eine gut funktionierende Interessengemeinschaft gebildet. Sie wolle weiterhin "der Politik auf die Füße treten" und demnächst mit heimischen Abgeordneten über die Reform sprechen.

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