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Professor Gallhofer freut sich über erfolgreiche Einwände gegen neues Betreuungsgesetz
GIESSEN (fod). Als im vergangenen September etwa 100 Beschäftigte aus hessischen Pflegeeinrichtungen mit einem Vertreter des Bundesjustizministeriums zu einer Podiumsdiskussion am Zentrum für Psychiatrie zusammentrafen, herrschte alles andere als gute Stimmung. Grund war der vorliegende Gesetzesentwurf für ein neues Betreuungsrecht, der, so die Befürchtung der Pflegetätigen eine angemessene Betreuung psychisch Kranker nahezu unmöglich gemacht hätte. Nun, ein halbes Jahr später, können die Berufsbetreuer und Zentrumsleiter Prof. Bernd Gallhofer zusammen mit ihren Kollegen einen vorläufigen Sieg verzeichnen: Ihre Einwände hatten Erfolg, der Gesetzesentwurf wurde in den angemahnten Punkten abgeändert. "Es ist ein Sieg der Vernunft über ein völlig unvernünftiges Gesetz", freute sich Gallhofer. Denn wäre der Entwurf tatsächlich in seiner damals vorliegenden Form verabschiedet worden, hätten sich viele bislang zuhause betreute psychisch kranke Menschen über kurz oder lang in der Verwahrpsychiatrie wiedergefunden. Was einem grossen Rückschritt und einer Zerstörung aufgebauter Versorgungsstrukturen gleichgekommen wäre.
Gallhofer sprach dann auch von einem "Sieg zu Gunsten der Ärmsten der Armen", die noch zudem über keine Lobby in der Öffentlichkeit verfügten. "Das neue Gesetz war eine schallende Ohrfeige für alle Berufsbetreuer", erinnerte sich Thorsten Becker. Der Diplom-Pädagoge, der wie auch sein beim gestrigen Pressegespräch anwesender Kollege Dr. Thorsten Stoy für ein hiesiges Betreuungsbüro tätig ist, kritisierte insbesondere die damals vorgeschlagene Zeitpauschale. Siebeneinhalb Stunden in den ersten drei Monaten und ab dem zwölften Monat nur noch drei Betreuungsstunden für jeden einzelnen Fall wären absolut realitätsfremd gewesen. Nicht einmal für den einfachsten Klienten reiche dies aus, denn zumeist habe man es mit schweren psychischen Störungen wie Schizophrenie oder Depressionen und letztendlich selbstmordgefährdeten Patienten zu tun. "Für uns gibt es keine geregelten Arbeitszeiten", sagte Thorsten Stoy. 50 bis 60 Wochenstunden seien der Normalfall. Der studierte Sozialwissenschaftler muss wie seine etwa 8000 Berufskollegen gleich mehrere Fachkompetenzen mitbringen, werde man doch mit unterschiedlichsten Situationen konfrontiert.
Um jeden Fall nach seinen Bedürfnissen angemessen betreuen zu können, hoffte Becker auf eine Erhöhung der Zeitpauschale auf fünf bis sechs Stunden monatlich. Mit Qualitätsstandards, die derzeit vom Bundesverband der Berufsbetreuer erarbeitet werden, wolle man den zuständigen Politikern eine Vorstellung der notwenigen Betreuungsmaßnahmen vermitteln. Gallhofer möchte hierfür in naher Zukunft heimische Bundestagsabgeordnete und Verantwortliche aus Justiz und Psychiatrie mit Berufsbetreuern für Fachgespräche an einem Tisch zusammenbringen. "Wir müssen klar machen, dass die Betroffenen kriegen, was ihnen zusteht", warnte er vor einer zu starken Ökonomisierung öffentlicher medizinischer Dienste, die auf Kosten einer besseren Lebensqualität der Erkrankten geschehe. Im Übrigen habe man dem Staat durch die Einrichtung neuer Versorgungsstrukturen bereits enorme Summen eingespart, sei die Anzahl teurerer stationärer Unterbringungen stark reduziert worden. "Massive Bedenken" hatte Thorsten Becker bezüglich der weiterhin vom Gesetz vorgesehenen Anordnung ambulanter Zwangsbehandlungen. Einverstanden erklärte er sich dagegen mit der Einführung von Kostenpauschalen. Da noch viele Details geklärt werden müssten, sei die geplante Gesetzeseinführung schon zum 1. Januar 2005 eher unwahrscheinlich.