Pressebericht: Richterin rügt "fehlende Lobby für Betroffene"

Fachleute nahmen zu Änderung des Betreuungsrechts Stellung, die zum 1. Juli in Kraft tritt - Novelle zum Geld sparen?

Gießen (vh). Am Wochenende beginnt nicht nur die Tour de France, sondern es tritt auch eine Änderung beim Betreuungsrecht tags zuvor, am morgigen 1. Juli, in Kraft. Die sozialen und finanziellen Auswirkungen dieses zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetztes (BtÄndG) nach 1992 betreffen alle Institutionen und Personen, die mit psychosozialer Versorgung auf gesetzlicher Grundlage zu tun haben. Für Freude bleibt jedoch wenig Raum, so das Fazit eines Pressegesprächs im Landratsamt, wo auch die Betreuungsstelle der Kreisverwaltung sitzt. Stefan Becker, der von Amts wegen zuständige Sozialdezernent, sprach von einem "komplexen Thema" und rechnet nun mit "vielen Rückfragen". Auf fürsorgliche Hilfe sind Erwachsene angewiesen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten entweder nur noch teilweise oder nicht mehr selbst regeln können. Für die psychosoziale Versorgung dieser Klientel stehen Ehrenamtliche oder professionell Tätige zur Verfügung. Susanne Gehlsen, Betreuungsrichterin am Gießener Amtsgericht, rügte allerdings die "oft fehlende Lobby für die Betroffenen". Denn solch eine Gesetzesnovelle wie das BtÄndG diene ursächlich dem Geldeinsparen, nicht aber dem Wohl der Betreuten und Betreuungsvereine.

Die Fachfrau deckte den mutmaßlichen Grund fürs Sparen auf: Betreuungsrecht werde den Landesjustizministerien als ein sicherlich haushaltsuntypischer Posten zugeordnet. Würde die Betreuungsarbeit etwa im Sozialhaushalt eingegliedert, könnte gegengerechnet und zutage gefördert werden, dass eine Betreuertaetigkeit dem Staat mehr Geld einspare denn Kosten verursache, da war sich Gehlsen absolut sicher.

Wolfgang Jende, Sachgebietesleiter Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsstelle beim Kreis, berichtete, es sei auch unter Fachleuten umstritten, ob die nach dem 1. Juli angepeilte Sparmaßnahme überhaupt greife. Das aktuelle Gesetz sei nämlich unter großem Druck zustande gekommen. Jende erwähnte als positiven Aspekt, dass bereits jetzt über Evaluation nachgedacht werde. Thorsten Becker, Mitglied des Bundesvorstands der Berufsbetreuer und als Professioneller in Gießen tätig, bestätigte: "Das passiert bei uns schon unter dem Schwerpunkt Qualitätssicherung, was kommt beim Kunden noch an?"

Laut BtÄndG fällt die bisher individuell konzipierte Abrechnungsbasis zugunsten einer Pauschalisierung der Betreuungssätze. Dr. Thorsten Stoy von einem Gießener Betreuungsbüro nannte die Zahlen. Für Betroffene stünden künftig zwei Betreuungsstunden pro Monat zur Verfügung, Patienten zu Hause dreieinhalb Stunden. Gehlsen stellte nicht die Pauschalregelung in Frage, wohl aber die mittels "getürkter" Rechentaktik zu niedrigen Sätze. Bei ursprünglicher Anwendung des arithmetischen Mittelwerts auf höchst individuelle Betreuungszeiten seien sodann die jeweiligen Spitzen- und Minimalwerte einfach zu Gunsten des Medianwertes gekappt worden.

Thorsten Becker vermutet im Vergleich mit dem Ist-Zustand künftig Zeiteinschnitte von 20 bis 40 Prozent. Erschwerend komme das Haftungsrisiko hinzu, welches den Betreuer schon für leichte Fahrlässigkeit zur Rechenschaft ziehe. Becker: " Wir möchten die Betreuungsqualität auch nach dem 1. Juli nicht einschränken, befürchten aber widrige Bedingungen." Therese Daun-Remy vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen formulierte drastischer: "Wir müssen uns eine andere Einstellung zulegen, mehr auf Distanz gehen."

 

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