Pressebericht: An später denken und Vorsorge treffen

Bei Diskussionsveranstaltung viel Kritik zur geplanten Reform des Betreuungsrechts - "Zurück zur Entmündigung?"

Gießen (elo). Experten schätzen, dass bundesweit etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen von den eigenen Familienangehörigen betreut werden. Bei den restlichen 25% jedoch handelt es sich zumeist um alleinstehende Personen, denen ohne fremde Hilfe ein selbstständiges Leben nicht mehr möglich ist. Hier setzt die Arbeit von Berufsbetreuern an. Von Vormundschaftsgerichten bestellt, sollen sie sich sowohl um rechtliche als auch private Angelegenheiten kümmern. Grundlage ist das 1992 geschaffene neue Betreuungsrecht, das die vorher angewandte Entmündigung ersetzte. Ein von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerien ausgearbeiteter Gesetzentwurf sorgt seit geraumer Zeit allerdings für Aufregung unter Berufsbetreuern. Denn dieser beinhaltet neben einer Reform des Betreuungsrechts auch weit reichende Sparmaßnahmen. Bei einer Diskussion am Zentrum fuer Psychiatrie der Universität tauschten am Donnerstagabend Gegner und Befürworter der Reform Argumente aus.

Eingeladen hatten zwei mittelhessische Betreuungsbüros sowie der Leiter des Zentrums, Prof. Bernd Gallhofer. Ein voll besetzter Hörsaal und Zuhörer, die bis auf den Flur hinaus standen, machten die Brisanz des Themas deutlich. "Bei der Reform handelt es sich um eine Kostenverschiebung zu Lasten der betroffenen Menschen und nicht um eine Einsparung", kritisierte Gallhofer. "Es werden die Ärmsten der Armen getroffen, die ohnehin keine Lobby haben." So sei zu befürchten, dass durch die Pauschalisierung der Arbeitszeit auf maximal drei Stunden monatlich pro Fall viele Menschen nicht mehr ausreichend versorgt werden könnten.

"Müssen die betreuten Personen wieder im Heim leben, werden die Kosten dem Steuerzahler aufgebürdet", sah der Frankfurter Amtsrichter Axel Bauer eine Kostenlawine auf uns zurollen und eine Rückkehr zur Entmündigung. Auf einhellige Kritik stiess am Donnerstag vor allem die Berechnung der Pauschalen. Diese hätten nichts mit der Realität zu tun, sagte Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Berufsbetreuer-Bundesverbands. Denn so etwas wie gleich gelagerte Fälle gebe es bei der Betreuung nicht. "90 Prozent aller Betreuungsvereine werden den Bach runter gehen, falls diese Reform kommt."

Dr. Klaus Maier, der sich als einziger Befürworter der Reform der Diskussion stellte, wies solche Behauptungen weit von sich. Angesichts einer Kostensteigerung von 262 Prozent seit 1996 auf mittlerweile 2,29 Milliarden Euro im Betreuungsbereich bestehe dringender Handlungsbedarf. "Das bisherige Vergütungssystem hat den belohnt, der langsam und teuer arbeitete, aber nicht den, der effizient und gut ist", forderte der Referatsleiter beim hessischen Justizministerium eine stärkere Beachtung der Effizienz von Betreuung. Seine Auffassung, dass selbstständige Berufsbetreuer hierdurch irgendwann auch eigene Hilfskräfte einstellen könnten, sorgte bei seinen Zuhörern allerdings für Unverständnis.

Förter-Vondey signalisierte zwar Gesprächsbereitschaft, denn Pauschalen würden von den Berufsbetreuern gewünscht, doch werde es bei Umsetzung des jetzigen Gesetzentwurfes ein Chaos geben. Da sich Maier durch keines der vorgebrachten Argumente überzeugen ließ, blieb Prof. Gallhofer nur zu vermuten, dass in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe immer noch ein großes Unwissen bezüglich der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit herrsche.

"Diese Reform wird Jahre lang mühsam aufgebaute Strukturen zusammenbrechen lassen", lautete sein ernüchterndes Fazit.

 

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