Pressebericht: "Nur noch Minimalversorgung möglich"

Berufsbetreuer diskutieren mit Juristen und Psychiatrieprofessor an der JLU über geplante Reform des Betreuungsrechts

Gießen (fod). "In unseren Kreisen kocht es", beschrieb Berufsbetreuer Thorsten Becker die Lage mit einem Satz. Grund: Die Gesetzesvorlage einer von den Justizministerien eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die weit reichende Veränderungen beim Betreuungsrecht vorsieht. Berufsbetreuer fürchten nicht nur erhebliche Gehaltseinbußen, sondern vor allem eine wesentlich schlechtere Versorgung kranker und alter Menschen. Und somit letztendlich deren Entmündigung. In einer Diskussionsveranstaltung am Zentrum für Psychiatrie der Justus-Liebig-Universität trafen Gegner und Befürworter aufeinander.

Trotz eines voll besetzten Hörsaals waren Letztere dabei allerdings allein auf weiter Flur. Denn mit Dr. Klaus Maier, Referatsleiter beim hessischen Justizministerium, hatte sich gerade einmal ein Vertreter der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Diskussion gestellt. Laut Auskunft der veranstaltenden Betreuungsbüros und von Prof. Bernd Gallhofer, dem Leiter des Zentrums für Psychiatrie der JLU, habe es aus politischen Kreisen sonst nur Absagen gegeben. Dennoch entwickelte sich schnell ein lebhafter Meinungsaustausch.

So warf Gallhofer den Mitgliedern der Arbeitsgruppe vor, von den tatsächlichen Verhältnissen scheinbar keine Ahnung zu haben. "Den Ärmsten der Armen soll nun das Geld weggenommen werden." Gerade Menschen, deren Reintegration in die Gesellschaft gelungen sei, seien nun wieder gefährdet, in ein Heim eingewiesen zu werden. Hauptkritikpunkt der Berufsbetreuer ist die zukünftige Pauschalisierung ihrer Arbeitszeit, die nur noch maximal drei Stunden monatlich für jeden einzelnen Fall vorsieht.

"Es wird nur noch eine Minimalversorgung möglich sein. Nicht aber mehr eine Rückfuehrung in die Selbstständigkeit der Betroffenen", befürchtete Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Berufsbetreuerverbandes. Über die Konsequenzen werde dabei überhaupt nicht nachgedacht. "Müssen die betreuten Personen wieder im Heim leben, werden die Kosten dem Steuerzahler aufgebürdet", sah Amtsrichter Axel Bauer eine Kostenlawine auf die Bürger zurollen. Die Zahlen der Betreuungszeit, die der Berechnung der Pauschalen zu Grunde gelegt worden seinen, entspräche keineswegs der Realität. "Ich wünschte, wir würden uns an einen Tisch setzen und gemeinsam eine Lösung im Sinne unserer Klienten erarbeiten", signalisierte Förter-Vondey Gesprächsbereitschaft. Zumal man selbst für Pauschalen sei, allerdings in wesentlich größerem Umfang.

Um vernünftig arbeiten zu können, sollte die Stundenpauschale zudem von derzeit 38 auf 60 Euro erhöht werden. Dr. Klaus Maier bezweifelte angesichts einer Kostensteigerung von 262 Prozent seit 1996 auf mittlerweile 2,29 Milliarden Euro die Effizienz des bisherigen Systems. "Es wurde der belohnt, der langsam und teuer arbeitete, aber nicht, wer effizient und gut", zog er sich den Unmut seiner Zuhörer zu. Die von ihm gesehene Chance, durch eine Effizienzsteigerung sogar Hilfskräfte einstellen zu können, sorgte fuer Unverständnis. "Falls sich nichts ändert, wird es ein Chaos geben", warnte Axel Bauer den Juristen vor einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der jetzigen Form.

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