Pressebericht: "Zurück zur Entmündigung?"

"Zurück zur Entmündigung?": Diskussionsveranstaltung am Zentrum für Psychiatrie

Gießen (fod). Etwa 75 Prozent aller körperlich und geistig Behinderten werden in Deutschland von den eigenen Angehörigen betreut. Der Rest jedoch, zumeist ältere Alleinstehende, würde ohne die Hilfe der von Amtsgerichten zugeteilten Berufsbetreuer in Pflege- und Altenheimen oder anderen Institutionen leben müssen. Eine neue Gesetzesvorlage, die ab dem 1. Januar 2005 eine grundlegende Reform des Betreuungsgesetzes vorsieht, lässt Berufsbetreuer und Psychiatrie-Experten nun gewaltige Einschnitte befürchten. "Wird die Reform umgesetzt, werden viele Menschen durch den Rost fallen oder in Heimen verschwinden", sagt Prof. Bernd Gallhofer, geschäftsführender Direktor des Zentrums für Psychiatrie am Klinikum der Justus-Liebig-Universität.

"Das jetzige System ist dazu da, Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", betonte Gallhofer. "Ergebnis der Reform wäre eine Entmündigung und ein Wegbrechen sämtlicher erzielter Fortschritte." Ohne gesetzliche Vertreter und Betreuer würde es vielen Betroffenen nicht möglich sein, wieder Fuß zu fassen und die Alternative stattdessen Obdachlosenheim oder Psychiatrisches Krankenhaus lauten. Kritiker der geplanten Reform bemängeln zudem, dass die Finanzministerien mit dem darin enthaltenen Sparkonzept "wie ein Rasenmäher" über die Rechte der Benachteiligten hinwegzugehen.

"Zwar begrüßen wir die wirtschaftlichere Betrachtungsweise, doch wurden die gewachsenen und kosteneffizient funktionierenden Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt", kritisierte Thorsten Becker. Der Mitinhaber des Betreuungsbüros "Becker & Kreysing" sah vor allem in der drastischen Reduzierung der bezahlten Arbeitszeit für jeden einzelnen Fall – sei es nun als rechtlicher Vertreter, persönlicher Berater oder beides – auf dreieinhalb Stunden monatlich und ab dem 13. Monat nur noch zwei Stunden ein drastische Verschlechterung. "Diese Zeit geht bereits für die Schreibtätigkeiten oder die Fahrtzeit drauf", der persönliche Kontakt werde deshalb zumeist ausfallen müssen. Die eingeschränkte Unterstützung werde, so Dr. Thorsten Stoy vom Betreuungsbüro "Klös, Stoy & Kollegen", vermehrte Verlegungen in Heime und somit eine Verlagerung der Kosten auf die kommunalen Sozialhaushalte und Krankenkassen zur Folge haben.

Gallhofer prophezeite eine Verzehnfachung der Ausgaben. Udo Klös, der im Monat ebenfalls 25 bis 30 unterschiedlich schwere Fälle betreut und seinen Beruf als einen "Fulltimejob" ansieht, forderte eine bessere Nutzung der vorhandenen, aber bisher fehlgeleiteten Ressourcen. "Man muss sich fragen, ob das System wirklich noch den individuellen Bedürfnissen Benachteiligter nachkommt."

Laut Susanne Gehlsen, Zivil- und Vormundschaftsrichterin am Gießener Amtsgericht, werden dort derzeit etwa 3000 Betreuungsfälle überwacht, wobei Rechtspfleger einmal jährlich jeden einzelnen Fall kontrollierten. Da sie selbst vor der Urteilsfindung zu den Betroffenen nach Hause gehe, um das Umfeld und den Betreuungsbedarf mit eigenen Augen zu sehen, wisse sie um die Wichtigkeit und vielfältigen Aufgaben gesetzlicher Vertreter. "Für dieses Berufsbild sollten zukünftig bestimmte Schlüsselqualifikationen festgelegt werden", sagte Gehlsen, und die könnten in einem Aufbaustudiengang gebündelt vermittelt werden. Eines müsse jeder bedenken: "Wir alle können plötzlich durch einen Unfall auf fremde Hilfe angewiesen sein."

Die Auswirkungen der geplanten Reform im Betreuungsrecht ist auch Gegenstand einer Podiumsdiskussion. Gemeinsam mit zwei einheimischen Betreuungsbüros ist Gallhofer am 25. September (18 Uhr, Zentrum für Psychiatrie, Am Steg 22) Gastgeber einer Diskussionsveranstaltung zum Thema "Zurück zur Entmündigung?".

Weitere Infos im Internet:
www.vgt-ev.de
www.bdb-ev.de

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